
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel mit einer Allgemeinverfügung aufgehoben. Ab Sonntag, dem 18. Januar, dürfen auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie bringen. Kleinere Bestände mit weniger als fünfzig Tieren waren bereits im Dezember 2025 von einer Lockerung betroffen.
Geltungsbeginn und Umfang der Aufhebung
Die neue Allgemeinverfügung stammt vom Samstag, dem 17. Januar. Sie beendet die flächendeckende Stallpflicht, die nach Ausbruchsfällen eingeführt worden war. Mit der Änderung verfolgt die Stadt die gleiche Linie wie andere Landkreise in Hessen, nachdem sich das Seuchengeschehen beruhigt hat.
Auflagen bleiben bestehen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Die Stadt nennt als Beispiele das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften.
Informationen für Geflügelhalter
Die genauen Anforderungen und Empfehlungen stellt die Stadtverwaltung online zur Verfügung. Geflügelhalter werden aufgefordert, die Vorgaben auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einzusehen, um ihre Bestände entsprechend zu schützen.
Kontext und Folgen
Die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen spiegelt eine entspanntere Lage in der Geflügelpest wider. Für Betriebe bedeutet die Rückkehr zur Freilandhaltung einerseits Erleichterung im Betriebsablauf, andererseits bleibt die Vorsicht geboten, um erneute Ausbrüche zu verhindern.
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