Eltville beschränkt Feuerwerk: Sperrzonen in Altstadt und Ortsteilen festgelegt

Eltville beschränkt Feuerwerk: Sperrzonen in Altstadt und Ortsteilen festgelegt
Eltville beschränkt Feuerwerk: Sperrzonen in Altstadt und Ortsteilen festgelegt

Die Stadt Eltville am Rhein hat zum Jahreswechsel klare Regeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern veröffentlicht. Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 2 sind demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt und dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Zudem gelten in der Kernstadt und mehreren Ortsteilen umfangreiche Verbotszonen.

Geltungsbereich der Verbote

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen untersagt. Besondere Schutzbereiche gelten für historisch und baulich empfindliche Bereiche wie die Altstadt mit Fachwerkhäusern. Konkret ist das Zünden von Feuerwerk in der Eltviller Altstadt der Kernstadt untersagt. In Erbach erstreckt sich das Verbot über die Marktstraße, den Markt, die Albrechtstraße, die Neugasse, die Friedrichstraße, das Tannepädchen, die Rheinstraße und die Andreasgasse. In Hattenheim gilt ein Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal umfasst die Sperrzone den Lindenplatz.

Hintergrund und Appell

Als Begründung verweist die Stadt auf einen früheren Großbrand in der Eltviller Altstadt, der durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ausgelöst und mit beträchtlichem Sachschaden verbunden war. Bürgermeister Patrick Kunkel bittet deshalb Bürger und Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen und die Flugrichtung der Raketen aus Sicherheitsgründen zum Rhein hin zu wählen.

Sicherheits- und Verhaltenshinweise

Die Verwaltung mahnt zur Beachtung der Sicherheitsvorgaben der Hersteller und zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk, damit Personen nicht zu Schaden kommen. Außerdem wird gebeten, bestehende Halte- und Parkverbote zu beachten, damit Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Von der Verwendung rein knallender pyrotechnischer Erzeugnisse wie Böllern oder Kanonenschlägen wird abgeraten. Entstandener Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

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Redaktion Auringer Blatt 60 Artikel
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