
Am 9. Dezember 2024 wurde auf der Grünaue im Rheingau Taunus Kreis erstmals ein mit dem Erreger der Afrikanischen Schweinepest infiziertes Wildschwein gefunden. Bis zum 28. Februar 2025 folgten 41 weitere positiv getestete Kadaver, die vor allem entlang des Rheins und auf der Mariannenaue geborgen wurden. Seitdem wurden nach Angaben der Kreisverwaltung keine neuen positiven Funde gemeldet. Der Kreis gilt damit seit rund zehn Monaten als frei von neuen Nachweisen.
Befunde, Krisenstab und Koordination
Der Rheingau Taunus Kreis hatte bereits vor dem ersten Fund als Reaktion auf Ausbrüche in benachbarten Regionen einen interdisziplinären Krisenstab eingerichtet. In mehr als 130 Sitzungen wurden Maßnahmen geplant und abgestimmt. Ralf Bachmann, Leiter des Fachbereichs Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt und Leiter des Krisenstabes, bewertet das Vorgehen als erfolgreich. Er sagt, die vergangenen zwölf Monate hätten gezeigt, dass es in einem professionellen Zusammenspiel aller Beteiligten gelungen sei, das Infektionsgeschehen seit dem 28. Februar 2025 einzudämmen.
Als maßgebliche Akteure nennt die Verwaltung unter anderem die örtlichen Jägerinnen und Jäger, die Landwirtschaft, den Forst, das Veterinäramt, den Katastrophenschutz und die Kommunen. Landrat Sandro Zehner hob die Rolle der Bevölkerung hervor und verwies darauf, dass das Einhalten von Wegegeboten, das Schließen von Zauntoren und die Leinenpflicht zu dem Zustand beigetragen hätten. Er stellte fest, dass diese Abstimmung über Ämter und Zuständigkeiten hinweg entscheidend war.
Maßnahmen des Veterinäramts und Einschränkungen im Kerngebiet
Das Veterinäramt des Kreises wird in der Mitteilung als fachliches Rückgrat des Krisenstabs beschrieben. Es koordinierte Probenentnahmen, Risikobewertungen und die Umsetzung einschneidender Maßnahmen. Dazu gehörten die Einrichtung von Sperrzonen sowie besondere Auflagen für Landwirte und Schweinehalter, Jagdverbote in Kerngebieten, zusätzliche Meldepflichten sowie Sammelstellen mit Dekontaminationsmöglichkeiten für jagdliche Fahrzeuge. Parallel dazu bewältigten die Veterinäre reguläre Aufgaben wie Lebensmittelkontrollen und einen gestiegenen Aufwand im Tierschutz sowie weitere Tierseuchenlagen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit.
Neue Technik in der Prävention und die Weiße Zone
Im weiteren Verlauf wurden Jagdverbote punktuell durch Gebote ersetzt, um die Bestände in infizierten Bereichen zu reduzieren und Infektionsketten zu unterbrechen. Seit Mitte 2025 unterstützt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Suche durch Drohnen und den Einsatz von Wärmebildkameras. Mobile Entnahmeteams sind im Einsatz, um in sogenannten Weißen Zonen, das sind Puffergebiete, in denen Schwarzwild ferngehalten werden soll, Tiere gezielt zu lokalisieren und entfernen zu können. Ziel ist es, in diesen Gebieten die Wildschweinbestände vollständig zu reduzieren, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Plan für Rückzonierung und Bedingungen
Der Kreis plant, in Abstimmung mit dem Land Hessen möglichst im Frühjahr 2026 einen Antrag auf Rückzonierung der Restriktionsgebiete bei der Europäischen Union zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin keine neuen Funde auftreten, die Weiße Zone wildschweinfrei bleibt und weitere Suchaktionen dokumentiert virusfrei verlaufen. Führt die Lage zu keiner neuen Verbreitung, könnten daraufhin schrittweise erste Maßnahmen zurückgefahren werden.
Die Darstellung beruht auf Angaben der Kreisverwaltung und des Hessischen Landwirtschaftsministeriums. Unabhängige Expertenkommentare lagen zum Redaktionsschluss nicht vor.
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